Über mich


Über mich

   

Über meine Person

  • * 27.06.1959 in Bielefeld
  • 1978             Abitur am Ev. Stift. Gymnasium Gütersloh
  • 1980- 1987 Studium in Münster
  • 28.02.1987  1. juristische Staatsprüfung
  • 1987 – 1990 Referendariat im LG-Bezirk Bielefeld
  • 02.03.1990  2. juristische Staatsprüfung
  • 01.04.1990  Zulassung als Rechtsanwalt in Bielefeld
  • 19.09.1999   Erwerb der Fachanwaltschaft Familienrecht
  • 18.10.2005   Erwerb der Fachanwaltschaft Verkehrsrecht
Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaften des deutschen Anwaltvereins für  Familienrecht und für Verkehrsrecht

Kompetenzfelder

Familienrecht

Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit im Jahre 1990 widme ich mich schwerpunktmäßig dem Familienrecht. Angefangen von einer ausführlichen Beratung über die außergerichtliche Tätigkeit bis hin zur Vertretung in allen familiengerichtlichen Verfahren geht es im Wesentlichen um folgende Themengebiete:

Ehesachen:
  • Scheidungen
  • Aufhebung der Ehe
  • Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe 
  • Verfahren zur Herstellung des ehelichen Lebens.
Damit in engem Zusammenhang stehen oftmals
  • Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften);
  • Verfahren zur Regelung der Nutzung der Ehewohnung;
  • Verfahren zur Teilung des ehelichen Haushalts;
  • Unterhaltsangelegenheiten,insbesondere die Geltendmachung und Durchsetzung von berechtigten Kindesunterhalts-, Ehegattentrennungsunterhalts- und nachehelichen Unterhaltsansprüchen, Elternunterhaltsansprüchen, Unterhaltsansprüchen von Müttern nichtehelicher Kinder oder auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche;
Güterrechtliche Auseinandersetzungen:
  • eheliches Güterrecht, in der Regel der Zugewinnausgleich, 
  • vertragliche Gestaltung von Zugewinngemeinschaften, Gütergemeinschaften oder bei Gütertrennung;
Kindschaftssachen:
  • Verfahren der Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens des Eltern-Kind-Verhältnisses, 
  • Vaterschaftsanfechtung;
Sorgerechtsverfahren:
  • Elterliche Sorge für Kinder,
  • Aufenthaltsbestimmungsrecht, 
  • Gesundheitsfürsorge,
  • Vermögenssorge;
Umgangsregelungsverfahren:
  • Umgangsrecht von (Groß-) Eltern, die ein Kind nicht betreuen;
  • Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz

Verkehrsrecht

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich Ihr qualifizierter Ansprechpartner sowohl in ordnungsrechtlichen und strafrechtlichen als auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten, die mit dem Verkehrsrecht zusammenhängen.

Dazu gehören insbesondere
  • alle Verkehrsordnungswidrigkeiten;
  • alle Verkehrsstrafsachen;
  • alle Verfahren betreffend die Entziehung und Wiederbeschaffung der Fahrerlaubnis;
  • die Regulierung aller Sach- und Personenschäden und deren Folgen bei Verkehrs- und Arbeitsunfällen;
  • die Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungs-, Garantie- und Schadensersatzansprüchen für Fahrzeuge aller Art aus Kauf- und Leasingverträgen sowie Reparaturverträgen;
  • die Geltendmachung aller Ansprüche gegen Versicherungen (z.B. gegenüber Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungen, Privathaftpflichtversicherungen, Kranken-, Unfall-, Berufsunfähigkeits- und Rechtsschutzversicherungen).
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